Unsere Mitgliedsmodelle im Überblick
Egal ob Sie sportlichen Wettkampf, Zeit mit Freunden und Familie oder einfach nur Erholung in der Natur suchen. Bei uns werden Sie es finden! Golf hat für jeden seinen ganz persönlichen Reiz. Entsprechend diesen unterschiedlichen Ansprüchen unserer Interessenten und Mitglieder haben wir auch die Mitgliedmodelle differenziert gestaltet.
Wir freuen uns, wenn auch für Sie etwas Passendes dabei ist.
Bis bald im Golfclub Miltenberg-Erftal.
Mitglieds-/Beitragsmodelle mit vollem Spielrecht
Modell - "Einzelspieler /-in" | 695,00 € |
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Modell - "Partner /-in" | 595,00 € |
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Modell - "Azubi – Student/-in" (bis 27 Jahre) | 290,00 € |
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Modell - "Jugendliche /-r" (bis 18 Jahre) | 150,00 € |
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Modell - "Jugendliche /-r" (bis 11 Jahre) | beitragsfrei |
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Modell - "Zweitmitglied“ | 550,00 € |
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Mitglieds-/Beitragsmodelle mit eingeschränktem Spielrecht
Modell - "Miltenberg Only“ | 375,00 € |
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Modell - "Miltenberg Plus“ | 555,00 € |
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Modell - "Azubi – Student/-in" (bis 27 Jahre) | 250,00 € |
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Modell - "Passiv“ | 90,00 € |
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Informationen
- Mit der Mitgliedschaft wird grundsätzlich noch kein Spielrecht erworben. Die modellspezifischen Spiel- und Nutzungsrechte ergeben sich aus dieser Beitragsordnung.
- Das Spielrecht auf dem „Erftal-Course“ setzt eine Platzreife voraus.
- Der „Miltenberg-Course“ kann ohne Platzreife bespielt werden.
- Die Beiträge gelten jeweils für ein Kalenderjahr und sind nach Rechnungsstellung, die regelmäßig zu Beginn des Jahres erfolgt, im Voraus entsprechend der auf der Rechnung vermerkten Frist, möglichst durch Einzugsermächtigung per SEPA-Lastschrift oder durch Überweisung, fällig.
- Bei Eintritt während des Jahres erfolgt eine zeitanteilige Berechnung des Jahresbeitrages.
- Bei Wiedereintritt nach Austritt in Vorjahr ist der volle Jahresbeitrag zu entrichten.
- Der Modellwechsel in ein höherwertigeres Modell (Upgrade) ist jederzeit möglich. Der Jahresbeitrag erhöht sich dann zeitanteilig. Der Wechsel in ein günstigeres Mitgliedmodell (Downgrade) ist nur zu Beginn des neuen Vertragsjahres (01.01.) mit einer Anzeigefrist von 3 Monaten (30.09.) möglich.
- Die Beitragsordnung kann mit Wirkung für das folgende Kalenderjahr geändert werden.